Was ist im Trauerfall zu tun?

Grabengel der die rechte Hand hochhält und in den Himmel zeigt, umringt von Bäumen

Wenn ein Mensch zuhause verstirbt, muss zunächst ein Arzt verständigt werden.

Dieser stellt eine Todesbescheinigung aus.

 

Wenn der Hausarzt nicht erreichbar ist, können Sie auch den Notarzt unter der

Tel.: 112 verständigen.

 

Wenn ein Mensch im Krankenhaus oder im Pflegeheim verstirbt, erledigt die jeweilige Einrichtung diesen formellen Schritt.

Benötigte Dokumente

Zum beantragen der Sterbeurkunden, die widerum zum Abmelden der Versicherung und sonstige laufende Verträge gebraucht werden, benötigen Sie folgende Dokumente:

 

Die Todesbescheinigung, sie wird vom behandelnden Arzt oder im Krankenhaus ausgestellt.

 

Die jeweilige Personenstandsurkunde.

  • alleinstehenden Verstorbenen: die Geburtsurkunde
  • verheirateten Verstorbenen: die Eheurkunde oder das Stammbuch
  • eingetragener Lebenspartnerschaft:  die Urkunde zur eingetragenen Lebenspartnerschaft
  • verwitweten Verstorbenen: Heiratsurkunde und die Sterbeurkunde des Ehepartners
  • geschiedenen Verstorbenen:  die Scheidungspapiere

    mit Rechtsvermerk

Zum Abmelden der Rente und beantragen des Sterbevierteljahr benötigen wir die jeweilige Rentennummer.

 

Um Ihre Ansprüche gegenüber Versicherungen (z.B. Sterbegeld oder Lebensver-sicherung) geltend zu machen, benötigen wir die jeweiligen Policen.

Zum beisetzen in einem bereits erworbenen Grab, benötigen wir den Grabbrief.

 

 

Sollten Ihnen die Unterlagen nicht vorliegen, helfen wir Ihnen gerne, diese zu besorgen.

Gerne sind wir bei allen Fragen rund um die Beurkundung für Sie da.